Häufig gestellte Fragen und Antworten

Sie interessieren sich für eine Wohnung bei uns oder sind bereits Mieter und Ihnen brennt etwas auf der Seele? Nachfolgend haben wir Ihnen häufig gestellte Fragen in Form eines FAQ zusammengestellt und beantwortet.

Allgemeines

Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen unsere Mitarbeiter über mehrere Wege:

Telefon
Rufen Sie während der Bürozeiten einfach in unseren Geschäftsstellen in Neumünster und Hamburg an. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen und zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen zur Verfügung. Bei konkreten Mieterangelegenheiten wenden Sie sich gern direkt an unsere fachlichen Ansprechpartner.

E-Mail
Wenn Sie uns schriftlich kontaktieren möchten, senden Sie uns eine E-Mail. Wir bemühen uns, Ihre Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten.
Neumünster: kontakt@kock-siedlung.com
Hamburg: kontakt-hamburg@kock-siedlung.com

Persönlicher Besuch
Kommen Sie auch gern persönlich in unseren Geschäftsstellen vorbei. Wir heißen Sie herzlich willkommen und helfen Ihnen gerne weiter.

Bei unserer Vielzahl an Wohnungen in Neumünster und Hamburg können sich unsere Mietinserate täglich ändern, da jederzeit Wohnungen neu vermietet oder frei werden. Auf unserer Website stellen wir Ihnen daher stets aktuelle Informationen über freie Wohnungen bereit. Schauen Sie daher gern regelmäßig vorbei oder rufen Sie uns an

Ja, wir haben sowohl in Neumünster als auch in Hamburg Seniorenwohnanlagen mit Wohnungen für Menschen ab 60 Jahren. An beiden Standorten stehen den Senioren Betreuungskräfte zur Seite.

Alle Informationen finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich gern an unsere Ansprechpartner.

Nein, da wir Bestandswohnungen verwalten und kein Immobilienmakler sind, wird bei uns keine Provision fällig.

Miete, Nebenkosten & Formulare

Die Bankverbindung finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Sollten Sie diesen nicht zur Hand haben, wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiter der Geschäftsstellen.

Die Miete ist gemäß BGB §556b immer zum 01. des Monats, spätestens zum 03. fällig. 

Sollten bei Ihnen bereits funkgesteuerte Messgeräte zum Einsatz kommen, erfolgt die Ablesung der Verbrauchswerte ganz automatisch mithilfe einer Fernauslesung.

Bei Messgeräten ohne Funksteuerung erhalten Sie den Termin zur Ablesung durch die beauftragte Firma. Bitte kontaktieren Sie diese umgehend, wenn Sie an dem angegebenen Tag nicht in der Wohnung sein können und vereinbaren Sie einen neuen Termin. Das vermeidet eine mögliche Schätzung Ihrer Verbrauchsdaten.

Sie erhalten Ihre Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Das gilt auch, wenn Sie in einer laufenden Abrechnungsperiode ausziehen.

Wir schicken Ihnen gern eine Kopie der Abrechnung zu. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie in unseren Geschäftsstellen zu unseren Bürozeiten an. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Wenn sich die Anzahl der Personen in Ihrer Wohnung erhöht, kann es sinnvoll sein, die Vorauszahlungen zu erhöhen, um keine Nachzahlungen zu fürchten. Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen an uns.

Gern senden wir Ihnen die Bescheinigung postalisch zu. Ein Anruf oder eine E-Mail mit Ihren Angaben genügt. Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Schicken Sie uns für eine Änderung Ihres Namens im Mietvertrag bitte eine Kopie der amtlichen Urkunde (z.B. eine Lebenspartner- oder Eheurkunde) postalisch zu. 

Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf ausschließlich der schriftlichen Form mit Ihrer Unterschrift. Bitte schicken Sie uns diese postalisch zu. Die Kündigung per Fax oder E-Mail wird nicht anerkannt. 

Im Regelfall beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende. Genaue Angaben finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Wohnen

Unsere Mitarbeiter in den Geschäftsstellen sind telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort gern für Sie da. Bei konkreten fachlichen Anliegen können Sie sich auch telefonisch direkt an unsere entsprechenden Ansprechpartner wenden.

Wenden Sie sich gern an uns, sollten Sie sich unsicher sein. Wir beraten Sie gern. 

Wir empfehlen zunächst, das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Oft löst sich so schon das Problem, da vielen gar nicht bewusst ist, dass sie andere stören.

Sollte sich nichts an der Situation ändern oder sich der Nachbar uneinsichtig zeigen, wenden Sie sich an uns. Bitte führen Sie zuvor schon ein detailliertes Lärmprotokoll und lassen Sie es uns zusammen mit Ihrem Anliegen zukommen.

Auch hier hilft es oft schon, den Nachbarn höflich darauf anzusprechen. Vielleicht hat er nur nicht daran gedacht oder im Urlaub vergessen, sich um eine Vertretung zu kümmern.

Sollte es allerdings häufiger vorkommen und der Nachbar uneinsichtig reagieren, sagen Sie uns bitte Bescheid.  

Wir stehen Ihnen auch dabei gern zur Seite und helfen Ihnen bei der Suche nach einer passenden Wohnung. Teilen Sie uns Ihren Wunsch einfach per E-Mail mit oder füllen Sie unseren Bewerberbogen aus und schicken Sie ihn uns postalisch zu. 

Ihre Frage bleibt unbeantwortet?

Dann melden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort in unseren Geschäftsstellen. Wir sind gern für Sie da.

Ansprechpartner

Unsere fachlichen Ansprechpartner stehen bei konkreten Anliegen gern zur Seite.

Geschäftsstellen

Bürozeiten und Adressen unserer Geschäftsstellen in Hamburg und Neumünster.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner